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am schönen Zürichsee in der Schweiz

Harmoniestrasse 5 in 8712 Stäfa

 

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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen House of Harmony AG,
Bed & Breakfast (B&B) / Gästehaus

 

  1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden, nachfolgend Gast genannt, und der B&B House of Harmony  als Betreiberin, im Folgenden als B&B bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des B&B.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Gerichtsstand / Anwendbares Recht Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Meilen/Zürich Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
    Es kommt für alle Vertrags-, Reservations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des B&B s.

3. Definitionen

GruppenGruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 3 gebuchten Zimmern bzw mind. 3 Personen.

Vertragspartner sind der Gast bzw deren (gesetzlicher) Vertreter und das B&B.

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten persönlich zugestellte,unterschriebene Dokumente, Fax, eingeschriebene Briefe und E-Mail.

 

  1. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande. Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das B&B verbindlich. Vertragsänderungen werden für das B&B erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

 

  1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer (lediglich die Zimmer-Kategorie muss mindestens erfüllt oder besser gestellt sein).

Sollten trotz einer bestätigten Reservation für einen Gast keine Zimmer im B&B verfügbar sein, so muss das B&B  den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen B&B  einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das B&B  vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

 

  1. Nutzungsdauer

Dem Gast stehen folgende Rechte zu:
>> Checkin ab 16:00 Uhr – früherer Checkin ist nur nach Absprache möglich, und ist ohne jedwede Garantie, dass das Zimmer verfügbar ist.
>> Checkout muss am Abreisetag bis 11:00 Uhr erfolgen. Das B&B  behält sich vor, möglicherweise noch liegengebliebene Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und diese zu entsorgen.

Die Rezeption ist immer telefonisch erreichbar auf den im Internet genannten Rufnummern. Persönlich ist die Rezeption für den checkin in der Regel von 16:00 – 17:30 Uhr besetz (andernfalls per Telefon erreichbar). Bei einer Anreise nach 20:00 Uhr, bitte ca 30-40 Min zuvor auf der im Internet genannten Rufnummer die Anreise ankündigen.

Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast nach 12:00 Uhr (d.h. das Zimmer ist nicht geräumt und/oder der Schlüssel ist nicht zur Verfügung gestellt), so gilt die Unterkunft für eine weitere Nacht als gebucht. Wird der Schlüssel mehrere Tage in Folge nicht abgegeben, so wird das Schloss ausgetauscht und dem Gast in Rechnung gestellt (egal ob es ein Kurz- oder Langzeitmieter ist).

Bei einer Anreise nach 22:00 Uhr, muss das B&B  am Anreisetag bis spätestens 18:00 Uhr telefonisch oder schriftlich vom Gast über die spätere Anreise orientiert werden, da ansonsten das B&B  frei über die Zimmer verfügen kann.

Zimmer, die über mehrere Tage gebucht wurden, müssen für die gesamte Zeit vergütet werden, ob sie genutzt oder ungenutzt sind, der Schlüssel muss jedoch bei der Rezeption hinterlegt werden.

Bei mehrwöchigen durchgehenden Buchungen von Firmen und Seminarveranstaltern schliesst die Buchung automatisch das Wochenende mit ein, sodass Montag bis Sonntag verrechnet werden. Das B&B kann die Nutzung nicht einschätzen. Somit gilt ein Zimmer erst als abgegeben, wenn die Mietzeit zu Ende ist, und ausserdem ein ordentlicher checkout stattgefunden hat (d.h. Zimmer geräumt, Schlüssel abgegeben).

Sollten sich Gegenstände im Zimmer befinden, muss das B&B davon ausgehen, dass das Zimmer noch genutzt wird.

Bei mehrtägigen bzw. längerfristigen Buchungen von Gruppen (d.h. von mind. 3 Zimmer bzw. von mind. 3 Personen) bei denen sich die Teilnehmerzahl während der Mietzeit ändern kann, muss mindestens 7 Tage vor dem Datum der Veränderung die Informationen schriftlich erfolgen, sowohl wenn die Gruppe ein oder mehrere Zimmer hinzunimmt als auch wenn die Gruppe ein oder mehrere Zimmer abbestellt.

Dies bedeutet, dass wenn die Meldung kürzer als 7 Tage vor Veränderung stattfindet:
>> werden ein oder mehrere Zimmer hinzugenommen, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Zimmerkategorie oder Sonderpreis. Der aktuelle Preis ist vollständig zu bezahlen. Das B&B ist bestrebt die gewünschte Zimmerkategorie bereit zu stellen, es besteht jedoch hierauf kein Anspruch.
>> werden ein oder mehrere Zimmer abbestellt, so ist der volle Preis auch für die ein oder mehreren abbestellten Zimmer (inkl. der evtl. dazu gebuchten Leistungen wie z.B. Frühstücke, Mahlzeiten oder anderes Zusatzleistungen) für Mo-So zu bezahlen.

 

  1. Preise / Zahlungspflicht

Die vom B&B kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, exkl citytax/Kurtaxe. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des B&B pünktlich zu zahlen, im Voraus d.h. spätestens bei Einzug. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom B&B bestätigt werden. Die Preise können vom B&B  geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des B&B oder der Aufenthaltsdauer der Gäste u.ä. veranlasst.

 

Es steht dem B&B frei für jedwede Buchung ein Pfand jedweder Art, u.a. auch Geld, als Sicherheitsleistung einzufordern, sowie zusätzliche Kosten für die Reinigung oder Behebung von Schäden, die der Gast während seines Aufenthalts verursacht, zu berechnen.

Je nach Vereinbarung kann das B&B eine Anzahlung von 100 % des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so ist der Gesamtbetrag innerhalb von 1 Werktagen vollständig im Voraus an das B&B  zu bezahlen.

Jedwede Sonderpreise,  Last-Minute-Buchungen, rabattierte 10er-Pakete sind nicht erstattbar. Nicht genutzte Buchungen verfallen ohne Anspruch auf Erstattung, auch keine Teil-Erstattung. 

Bei nicht fristgerechter Vorauszahlung kann das B&B  vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die Annullierungskosten verlangen. Dem B&B  steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des B&B für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar zu bezahlen. Für jede Mahnung kann das B&B eine Mahngebühr von CHF 50.00 erheben. Gegenüber Forderungen des B&B ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

Bei einem längeren Aufenthalt (mindestens 3 Wochen) bzw bei sog. Monatszimmern, hat einerseits der Gast das Zimmer in demselben zustand Züruckzugeben, in dem er es übernommen hat (d.h. vollständig gereinigt und aufgeräumt). Anderfalls übernimmt das B&B die Reinigung des Zimmers gegen eine Mindestgebühr von CHF 50,-. Jedwede Schäden als auch Rauchen in den Zimmern führt zur Schadensersatzpflicht durch den Mieter.

Kommt der Gast oder Mieter in Zahlungsverzug, ist das B&B berechtigt, den Zugang zum Zimmer zu schliessen solange bis das Zimmer / die Wohnung wieder bezahlt wird.

 

  1. Allgemeine Informationen über den Aufenthalt

Schlüssel / Sicherheit / Internet / Domizil / Post / Rauchen / Parkplatz

  • Das B&B Zimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des B&B (mind 2 Tage im voraus) und es wird ein Aufpreis von CHF 15,- für die zusätzliche person berechnet. Bei Nichtmeldung wird ein Strafgeld von CHF 50,- pro Person für jeden tag, den Sie im Zimmer/Appartment verbracht haben, erhoben.
  • Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des B&B s durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat jedoch nicht das Recht auf ein bestimmtes Zimmer, auch nicht bei Langzeitmiete. Bei notwendigen Bedarf das B&B dem Gast ohne Rücksprache ein vergleichbares Zimmer zuteilen.
  • Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen B&B und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. Der Gast übernimmt mit Einzug in die jeweilige Unterkunft  die Verantwortung sorgsam mit den Räumlichkeiten, der Möblierung und Ausstattung umzugehen, und Schäden u.a. auch Schimmel umgehend dem B&B zu melden. Jeder Gast hat die Verantwortung auf das Zimmer acht zu geben, die Möblierung und die Einrichtung sorgsam zu nutzen und Schäden zu vermeiden. Sollte ein Schaden jedweder Art entstehen, z.B. verstopftes WC, Flecken in der Bettwäsche, Bruch der Tasse, Beschädigung der Wände, Beflecken des Sitzhockers etc, so hat der Gast einerseits die Pflicht diesen zu melden und andererseits ist er vollständig Ersatzpflichtig. Wenn der Gast den Schaden nicht meldet, und daraus ein weiterer Schade oder ein Nachteil für das B&B entsteht, so ist der Gast auch für diesen Folge-Schaden ersatzpflichtig z.B. das Zimmer ist für nächsten Gast aufgrund eines Schadens nicht nutzbar, grösserer Schaden entsteht weil der erste Schaden nicht gemeldet wurde etc.
  • Bei Zimmern mit gemeinschaftlich genutzter Küche und/oder gemeinsam genutzten Bad o.ä. verpflichtet sich der jeweilige Gast / Mieter die gemeinsam genutzten Räume selbst zu reinigen und auf Ordnung und Sauberkeit acht zu geben. Bei Nicht Einhaltung dieser Regel berechnet das B&B eine Service/Reinigungsgebühr von mind. CHF 50,- (je nach Aufwand).
  • Die Zimmer als auch das Haus sind Nichtraucher-Zimmer. Jegliche Nutzung von Zigaretten oder andere Rauchmittel und elektronischen Zigaretten sind vollständig untersagt. Diese dürfen nur draussen, auf Balkonen oder im Freien, unter Schliessung der Fenster und Türen (damit der Rauch nicht ins Zimmer zurück zieht) genutzt werden. Schäden, die durch das Rauchen jedweder Substanz entsteht, unabhängig ob es sich um eine Geruchsbelästigung oder ob es sich um eine physische Beschädigung handelt, sind durch den Gast vollständig Schadensersatzpflichtig für die notwendigen Renovationen.
  • Der vom B&B abgegebene Zimmerschlüssel bleibt Eigentum des B&B und ermöglicht einen 24- Stunden Zutritt zum B&B. Der Verlust des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Der Verlust des Schlüssels und das Einbauen vom neuen Schloss wird dem Gast in Rechnung gestellt. Mit dem Schlüssel muss respektvoll umgegangen werden. Sobald Abwesenheiten von mehr als 2 aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden, hat der Gast den Schlüssel an der Rezeption zu hinterlegen, damit das Zimmer jederzeit zugänglich ist. Sollte in dieser Zeit durch höhere oder bestimmte Umstände das Zimmer geräumt werden müssen, so dürfen die privaten Sachen des Gastes ohne weitere Rücksprache zusammengeräumt und bei der Rezeption deponiert werden. Wurde der Schlüssel jedoch nicht abgegeben, und es muss das Zimmer geöffnet und das Schloss getauscht werden, so müssen diese Kosten und evtl dadurch notwendige Reparaturen vom Gast (oder seiner Haftpflichtversicherung) übernommen und vollständig bezahlt werden
  • Der Gast kann – nach Absprache – die Adresse des B&B als seine Domizil Adresse bei der Gemeinde verwenden. Sofern der Gast sein Domizil beim B&B registriert hat, so ist damit das B&B automatisch ermächtigt, die Post für den Gast anzunehmen. Sofern der Gast abwesend ist, ist damit das B&B ermächtigt, die entgegengenommene Post für ihn auch zu öffnen und ihm an die beim B&B hinterlegte Email Adresse, ggf. auch auf das Handy per MMS, zuzuschicken.
  • Für den Zugang zum Internet muss der Gast an der Rezeption seine Registration vornehmen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch der WLAN-Logindaten, und verpflichtet sich sorgsam mit diesen umzugehen. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
  • Ein Parkplatz kann vom Gast beim B&B jederzeit angemietet werden, Gebühr pro Tag CHF 8,- (Kosten entstehen in voller Höhe ab einer Nutzung von mind. 1 Stunde).
  1. Verlängerung des Aufenthaltes

Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.

 

  1. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen

Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das B&B  zur Anwendung. Für eine Gruppe mit weniger als 20 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende. Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem B&B  7 Tage vor der Anreise schriftlich mitzuteilen. Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag voll haftet.

Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) muss dem B&B  bis spätestens 7 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden. Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Personen zu 80 % der anteilmässig gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Zusätzliche Personen werden – unter dem Vorbehalt der Erfüllbarkeit – als Einzelreisende gezählt und abgerechnet. Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten Annulationsgebühren.

 

  1. Speisen und Getränke

Das B&B bietet Frühstück an – gegen Gebühr. Der aktuelle Preis ist beim B&B zu erfragen. Auf Wunsch und nach Absprache kann das Frühstück auf das Zimmer bestellt werden, gegen Aufpreis.
Weitere Getränke und Speisen können auf Anfrage und sofern vorrätig angeboten werden – die Kosten sind hierfür beim B&B zu erfragen. Bestellte Mahlzeiten sind verpflichtend. Eine Abbestellung ist lediglich 7 Tage im Voraus möglich.

Bei im Voraus bestellten Speisen und Getränken von Gruppen (von mind. 3 Personen bzw. von mind. 3 Zimmern) können Anpassungen an der Menge der Mahlzeiten nur mit einem Vorlauf von mindestens 7 Tagen erfolgen.
Erfolgt die Änderung der Mahlzeiten mit weniger als 7 Tagen Vorlauf, bedeutet dies:
+ wenn die Gruppe sich um 1 oder mehr Personen reduziert, müssen dennoch die Mahlzeiten für die ursprüngliche Gruppengrösse bezahlt werden.
+ wenn die Gruppe sich um 1 oder mehr Personen erhöht, besteht kein Anspruch darauf, dass die zusätzlichen Gäste die Mahlzeiten wie ursprünglich bestellt erhalten. Teure Mahlzeiten müssen entsprechend vollständig bezahlt werden.

 

  1. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast nicht anreisen und hat die Vorauszahlung geleistet, so ist der Gesamtbetrag als Stornogebühr beim B&B zu belassen.

 

  1. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das B&B berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100 % einzubehalten bzw in Rechnung zu stellen. Das B&B  ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das B&B  die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

 

  1. Handlungen, Benutzung und Haftung B&B:
    Das B&B bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des B&B auftreten, wird sich das B&B auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem B&B anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts, ganz im Gegenteil, wenn durch die nicht rechtzeitige Meldung eines jedweden Mangels (weitere) Schäden und Beeinträchtigungen für das B&B und ggf. auch für andere Gäste entstehen, so haftet der derjenige Gast vollumfänglich dafür, der den Mangel nicht sofort bei Feststellung dem B&B gemeldet hat.
    Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem B&B nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des B&B im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das B&B empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Rezeption aufzubewahren. Wird ein allfälliger Schaden dem B&B nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.

Das B&B haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das B&B lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab. 

  • Gast: Der Gast haftet gegenüber dem B&B für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das B&B dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.bDer Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel  und Einrichtungen verantwortlich, die ihm das B&B  zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des B&B gegenüber Dritten.
  •  Dritter: Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem B&B gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Da- von unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

 

  1. Haustierhaltung

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des B&B und gegen eine besondere Vergütung in das B&B  mitgebracht werden. Der Gast, der ein Haustier in das B&B mit- bringt, ist verpflichtet, dieses während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Gast muss Sorge dafür tragen, dass das Tier keine anderen Gäste stört oder belästigt, weder mit seiner Anwesenheit noch mit dessen Utensilien oder Gerüchen. Für Schäden durch das Tier haftet sein Eigentümer vollumfänglich als hätte er selbst den Schaden verursacht.

 

  1. Rücktritt durch das B&B

Bis und mit 3 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das B&B ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Ferner ist das B&B berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten: Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

– eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom B&B gesetzten Frist nicht geleistet,

-eine Mietzahlung erfolgt trotz Mahnung nicht termingerecht,

-höhere Gewalt oder andere vom B&B  nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;

-Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden; das B&B begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer B&B Gäste oder das Ansehen des B&B beeinträchtigen kann;

-das B&B Kenntnis über die Zahlungsunfähig des Gastes erhalte hat (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Bei einem Rücktritt des B&B s aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz, es ist nichts dem Gast geschuldet. Ganz im Gegenteil, dem B&B steht die Zahlung der gebuchten Leistung zu und –sofern zutreffend – eine Entschädigung für entstanden Schäden, Mietausfall u.ä.;

-wenn der Gast sich nicht an die Hausordnung, AGBs und an seine vertraglichen Verpflichtungen hält oder

-wenn das Verhalten des Gastes die anderen Gäste erheblich stört (z.b. durch Missahtung der Nachtruhe, mangelnde Sauberkeit oder grossen Lärm).

 

  1. Annullation der Reservation / Annullationsgebühren
    Kündigung von Kurz- und Langzeitmietverträgen:
    Eine Annullation der Reservation in Voraus bedarf der schriftlichen Zustimmung des B&B s. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden mindestens 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

Jedweder (Miet-) Vertrag muss schriftlich (postalisch) gekündigt werden. Der nachweisliche Zeitpunkt des Eintreffens beim B&B ist ausschlaggebend. Grundsätzlich gelten die Zimmer als nicht kostenfrei stornierbar sobald bezahlt oder sobald verbindlich gebucht. Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim B&B, wobei schriftlich postalisch bedeutet. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das B&B  oben angeführte Gebühren in Rechnung stellen. Bei Anmietung von mindestens 30 Tagen / 1 Monat muss die Kündigung immer per Post schriftlich erfolgen. Die Zahlung während der Kündigungsfrist muss wie vertraglich vereinbart weiterhin termingerecht erfüllt werden, andernfalls entfällt das Recht auf Nutzung des Zimmers. Der Schlüssel muss immer in der Rezeption in dieser Zeit deponiert werden, und bei Nutzung des Zimmers wieder abgeholt werden.

Einzel- und Gruppenreservationen: Bis und mit 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten, sofern er eine nicht reduzierte Rate gebucht hat und noch nicht bezahlt hat. Bei Sonderpreisen, 10-er Paketen, Last-Minute-Buchungen oder anderen Arten von Angeboten, wird bei Stornierung immer der Gesamtpreis fällig. Das B&B ist bestrebt, sowohl für annullierte Reservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das B&B  die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

 

  1. Fundsachen / Vergessene Sachen (Kleidung, Essen oder anderes)

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast, eine Aufwandsentschädigung von CHF 25,- plus Porte hat der Gast zu übernehmen.

Bei nicht eindeutigen Eigentumsverhältnissen werden die Fundsachen noch drei weitere Monate verwahrt, und danach entsorgt.

 

  1. Raumanmietung und Werbemittel
    Bei der Anmietung von Räumen sind die lokalen Regeln und Vorgaben sowie gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Dies ist Pflicht des Raumnutzers. Er hat ebenso dafür Sorge zu tragen, dass durch ihn als auch seine Gäste / Kunden/ Teilnehmer nichts beschädigt wird und auch das Ansehen des Vermieters in irgendeiner Form geschädigt wird. die Nutzung des Namens und der Adresse in jedweder Form (elektronisch, print, in social media etc) für Werbung, Kundenansprachen, Plakate und ähnliches muss mindestens 5 Tage vor Raumnutzung zusammen mit einem Musterexemplar der zu veröffentlichen Materials/Anzeige schriftlich eingereicht werden, und darf nur nach schriftlicher Freigabe veröffentlich werden – bei Nichteinhaltung der oben genannten Punkte und Vorgaben wird das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst, und es wird sich vorbehalten Schadensersatz einzufordern als auch weitere zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.
  2. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom B&B selbst erbracht werden, so handelt das B&B lediglich als Vermittler. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im B&B , mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das B&B.

Rufschädigende oder ehrverletzende Kommentare auf Bewertungsplattformen (wie bspw. Tripadvisor, Google) oder bei anderen Gästen oder Personen oder per „Mundpropaganda“ über das B&B im Allgemeinen oder im Speziellen oder zu Dienstleistungen oder Mitarbeitern, welche nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen und vom B&B  widerlegt werden können, werden bei den entsprechenden Behörden angezeigt. Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche des B&B bleiben vorbehalten.

 

Im übrigen gilt das Schweizer Recht.

 

Stand Stäfa, 15.03.2023